Stellungnahme zur Instruktion der Kleruskongregation
"Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche"

von Prof. Dr. Philipp Müller

Als Bischof Stephan Ackermann Anfang Juni aus Rom zurückkehrte und davon berichtete, die geplante Trierer Bistumsreform ändern zu müssen, da ahnte niemand, dass das nur der Auftakt einer umfassenderen Intervention der römischen Kurie sein würde. In der jetzt vorliegenden Instruktion, einer Ausführungsanweisung der Kleruskongregation über die Pfarrgemeinde, ist genau das geschehen. Sie ist auf dem Hintergrund der Umstrukturierungsmaßnahmen zu lesen, die derzeit in den meisten deutschen Bistümern in vollem Gang sind.Das Dokument bringt den gewachsenen Pfarreien eine hohe Wertschätzung entgegen und will sie vor einer handstreichartigen Auflösung durch einen Diözesanbischof oder eine Bistumsleitung schützen, wenn diese sie zu überdimensionierten „Pfarreien neuen Typs“ zusammengelegen möchten. Die Messlatte für die Auflösung von Pfarreien legt das Dokument sehr hoch. In jeder Pfarrei bleibt der Vermögensverwaltungsrat etabliert, während beim Pfarrgemeinderat je nach Situation zu entscheiden ist, ob er für eine oder für mehrere Pfarreien bestehen soll. Aufschlussreich ist, wie häufig die deutsche Übersetzung der Instruktion von „Pfarrgemeinde“ spricht. Sogar im Titel ist das Wort enthalten, obwohl das Kirchenrecht es nicht kennt; vermutlich soll es dem ganzen Dokument eine pastorale Tönung verleihen. Bistümern wie Mainz, wo künftig begrifflich und organisatorisch zwischen der übergeordneten Pfarrei und der Gemeinde als Nahraum kirchlichen Lebens unterschieden werden sollte und in denen sich die Bezeichnung Pfarrgemeinde dann erübrigt hätte, könnte die Instruktion in dieser Hinsicht ein Stoppschild gesetzt haben.

Am stärksten ist das Dokument auf den ersten Seiten, in denen es auf die Erneuerung der Pfarrgemeinden zu sprechen kommt. Hier finden sich viele Anklänge an Papst Franziskus, vor allem an seine Programmschrift Evangelii gaudium. Dis Instruktion betont, dass eine pastorale Umkehr angesagt ist, diese jedoch nicht primär aus strukturellen Veränderungen resultiert, sondern mit einer pastoralen Kreativität einhergeht. Eine Pfarrei und ihre Angehörigen sollen nicht selbstreferentiell um sich kreisen, sondern hinaus zu den Menschen gehen, um ihnen das Evangelium zu bringen. Das Dokument erinnert die Pfarreien auch daran, die Armen nicht zu vergessen.

Angesichts der pastoralen Verhältnisse in unserem Land ist das 8. Kapitel am befremdlichsten. Es behandelt die Frage der Leitungsverantwortung in und für die Pfarrgemeinde. Das Dokument argumentiert vom geltenden Kirchenrecht her und bindet damit die umfassende Seelsorge an das Amt des Pfarrers bzw. an die Priesterweihe. Zwar behält der Priester die entscheidende Schlüsselstellung und die bestehende Pfarreienstruktur wird gestützt, aber die realistische Frage, wie die immer weniger werdenden Priester ihre Aufgabe schultern können, wird nicht gestellt. Manche Passagen muten sehr irritierend an (z. B. wenn über Priester geschrieben wird, die wieder bei ihren Eltern wohnen). Die Laien kommen in der Instruktion unter „Ferner liefen“ vor, und die tragende Rolle von Frauen in der pfarrlichen Seelsorge wird nicht angemessen gewürdigt. Das Schreiben der deutschen Bischöfe „Gemeinsam Kirche sein“ aus dem Jahr 2015 ist hier deutlich weiter. Und dass es in Deutschland seit Jahrzehnten Pastoral- und Gemeindereferenten und -referentinnen gibt, die theologisch qualifiziert und mit bischöflicher Sendung in vielen Bereichen der Seelsorge kompetent und eigenverantwortlich ihren Dienst verrichten, ist außerhalb des Horizonts dieses römischen Dokuments.

Bischof Ackermann aus Trier hat eine Bistumssynode durchgeführt, aus der eine Pfarreienreform resultierte, wurde aber von der römischen Kleruskongregation zurückgepfiffen. Es kann gut sein, dass es dem Synodalen Weg ähnlich ergehen wird: Nach zwei Jahren intensiver Beratungen werden Beschlüsse gefasst, die nach Rom gesandt werden. Dort lässt man sie entweder unbeantwortet liegen (wie bei der Würzburger Synode) oder eine römische Kongregation nimmt sich ihrer an und wird sie mittels einer Instruktion negativ beantworten.

Dieser Beitrag entstand auf Anfrage der Mainzer Kirchenzeitung "Glaube und Leben" für die Ausgabe vom 02. August 2020.